Geteilt, elektrisch, digital: Mobilitätswende mit attraktiven, bedarfsgerechten Angeboten in Ergänzung zum ÖPNV
Der Mobilitätsbedarf nimmt in unseren Städten immer weiter zu. Der weitaus größte Teil der Verkehrsleistung entfällt bis heute auf private Pkw. Obwohl ÖPNV und vor allem der Radverkehr erfreulich zunehmen, können sie allein die schiere Verkehrslast privater Pkw nicht ersetzen.
Eine erfolgreiche Mobilitätswende steht für MOIA auf zwei Säulen. Neben einem starken ÖPNV als Rückgrat der städtischen Mobilität ist die Verfügbarkeit von Mobilitätsangeboten, die von den Menschen als ähnlich attraktiv wie das eigene Auto wahrgenommen werden, eine wesentliche Voraussetzung für eine erfolgreiche Mobilitätswende. Der flächendeckende Ausbau von bedarfsgerechten, attraktiven und gleichzeitig klimaschonenden Mobilitätsangeboten in Ergänzung zu einem starken ÖPNV muss daher im kommenden Jahrzehnt ein verkehrspolitischer Imperativ sein, den nur private und öffentliche Angebote gemeinsam erreichen können.
Ridepooling: Komfort für Nutzer*innen, Verkehrsentlastung und Klimaschutz für Städte und Kommunen
Wir sind überzeugt: Ridepooling ist für eine erfolgreiche Mobilitätswende in unseren Städten unverzichtbar. Mit Hilfe der algorithmusgesteuerten Fahrtenbündelung von Personen mit ähnlichen Wegstrecken hat elektrisches Ridepooling großes Potenzial, die Verkehrsleistung in Städten zu reduzieren und einen Beitrag zur Erreichung der Klimaziele zu leisten. Durch eine Vergrößerung der Fahrzeugflotten und deren Ausweitung in die Fläche kann die betriebliche Effizienz gesteigert und damitm auch der positive verkehrliche Effekt weiter verstärkt werden.
Ridepooling ist zudem ein nutzerorientiertes Angebot, das sich im Hinblick auf Bequemlichkeit und Verfügbarkeit mit dem privaten Auto messen kann: Hoher Komfort, flexible Direktverbindung ohne Umstieg und schnelle Wege als Teil von intermodalen Wegeketten zeichnen den Service aus.
Lokalen Mobilitätsanforderungen gerecht werden: Ridepooling dynamisch und bedarfsgerecht integrieren
Ridepooling führt darüber hinaus nachweislich zu einer Attraktivierung des öffentlichen Verkehrs. Die Stärke liegt insbesondere darin, schnell und bedarfsgerecht auf Anforderungen von Kommunen zu reagieren und den Service dynamisch an die Bedürfnisse vor Ort anzupassen. Dies kann rein eigenwirtschaftlich, komplett integriert in den öffentlichen Personennahverkehr oder auch als Hybridlösung erfolgen. In Kombination mit mutigen, kommunalen Lenkungsinstrumenten und einer zeitgemäßen Raumordnungspolitik kann Ridepooling einen starken Beitrag zur Reduktion des Verkehrsaufkommens leisten, das durch den motorisierten Individualverkehr verursacht wird.
Erste Städte und Kommunen haben das Potenzial erkannt und setzen auf Ridepooling für ihre Mobilitätswende vor Ort - so zum Beispiel die Stadt Hamburg mit MOIA.
Urbane Mobilität der Zukunft: Autonome Personenbeförderung mit Innovationskraft von Ridepooling-Unternehmen
Der Automobilstandort Deutschland entwickelt sich zu einem Mobilitätsstandort, an dem mit Hochdruck an der Fahrzeug- und Softwareentwicklung für fahrerlose Personenbeförderung gearbeitet wird. Mit dem neuen Gesetz zum autonomen Fahren wurde der notwendige Rahmen gesetzt, der wichtige Pionierarbeit im Bereich der autonomen Mobilität in Deutschland ermöglicht.
Die Weiterentwicklung und Nutzung autonomer Technologien schafft zusätzliche Einsatzszenarien, beispielsweise im suburbanen Raum, und bringt weitere Verbesserungen für den Klimaschutz. Beides verstärkt den Beitrag von Ridepooling zu einer erfolgreichen Verkehrswende.
Als innovatives Ridepooling-Unternehmen wird MOIA die neu geschaffenen Möglichkeiten nutzen und ab 2025 in Hamburg erstmals im Regelbetrieb vollautomatisiert auf der Straße sein.
Jetzt die richtigen Weichen stellen
Unsere Forderungen zur Bundestagswahl 2021
Ridepooling wurde mit dem Personenbeförderungsgesetz (PBefG) 2021 als Baustein für eine klimagerechte Personenbeförderung erstmals rechtlich verankert. Das Gesetz zum autonomen Fahren schafft die Grundlage, dass Unternehmen wie MOIA die neue Schlüsseltechnologie der autonomen Personenbeförderung erproben und aktiv mitgestalten können. Damit Ridepooling sein volles Potential für die Mobilitätswende entfalten kann, müssen weitere wichtige Weichen gestellt werden:
Faire und praxistaugliche Wettbewerbsbedingungen für Ridepooling schaffen
Ein fair austariertes Verhältnis an Rechten und Pflichten für bestehende und neue Verkehrsformen der Personenbeförderung ist ein wesentlicher Faktor dafür, dass sich eigenwirtschaftliche Unternehmen wie MOIA mit innovativen Angeboten langfristig etablieren können. Die steuerliche Gleichbehandlung entscheidet darüber, ob der gebündelte Bedarfsverkehr seinen vollen Mehrwert als Ergänzung zum ÖPNV und für die Verkehrsund Kostenentlastung in Kommunen entfalten kann. Wir fordern:
Steuerliche Gleichbehandlung (7% MwSt.) aller Pooling-Verkehre, die durch die Daseinsvorsorge für eine Verbesserung der Anbindung des ländlichen Raumes sorgen oder nachweislich eine verkehrsentlastende Wirkung haben (“Poolingquote”), lokal emissionsfrei sind und somit einen Beitrag zum Klimaschutz leisten.
Straßenverkehrsrecht zugunsten umweltfreundlicher Mobilitätskonzepte anpassen
Das Straßenverkehrsrecht deckt in seinen Sonderregeln für den öffentlichen und Gelegenheitsverkehr die neue Verkehrsart Ridepooling bisher nicht ab. Das Straßenverkehrsrecht sollte zugunsten umweltfreundlicher Mobilitätskonzepte entsprechend angepasst werden:
Ridepooling sollte straßenverkehrsrechtlich mit Taxen gleichgestellt werden. Dies betrifft zum einen das Privileg zum Halten und Parken in zweiter Reihe für den erleichterten Ein- und Ausstieg, wenn die Verkehrslage es zulässt.
Zum anderen sollte die Nutzung von Busspuren für den gebündelten Bedarfsverkehr sowie den Linienbedarfsverkehr autorisiert werden, um die Effizienz von Ridepooling im fließenden Verkehr zu steigern.
Mit einem praxisorientierten rechtlichen Fundament autonomes Ridepooling ermöglichen
Damit sich autonomes Ridepooling im Regelbetrieb etablieren kann, sollten aktuelle und künftige Rahmenbedingungen praxisorientiert und innovationsoffen gestaltet sein:
Mit beginnender Nutzung autonomer Flottenbetriebe in der kommerziellen Personenbeförderung sollten bestehende Regelwerke an das autonome Zeitalter angepasst werden. Dies betrifft z.B. Vorgaben zu Pflichten und Verantwortlichkeiten bezüglich des Fahrpersonals.
Weiterentwicklungen des neuen Rechtsrahmens zum autonomen Fahren sollten erste Praxiserfahrungen eng einbeziehen. Das gilt insbesondere für die angekündigte Evaluierung des neuen Gesetzes zum autonomen Fahren für die nächste Legislaturperiode. Nur so kann Anpassungsbedarf anhand von ersten Praxiserfahrungen frühzeitig identifiziert werden.
Kommunale Steuerungsinstrumente praxistauglich anwenden
Es ist einerseits sinnvoll und wichtig, dass Städte und Gemeinden Gestaltungsspielraum für die Einbettung von Ridepooling in den Mobilitätsmix vor Ort haben. So können sie Ridepooling in ihre lokale Ausgestaltung der Mobilitätswende einbinden. Für die junge, sich noch im Aufbau befindende Ridepooling-Branche bedeutet der große Steuerungskatalog des PBefG andererseits eine große Planungsunsicherheit. Wir weisen darauf hin:
In der praktischen Umsetzung des PBefG muss darauf geachtet werden, dass die Steuerungsinstrumente in einem realistischen Verhältnis zum praktischen Anspruch an einen innovativen Service eingesetzt werden.
Multimodale Mobilität durch bessere Vernetzung privater und öffentlicher Anbieter voranbringen
Der Kundennutzen von Multimodalität ergibt sich einerseits mit zunehmender attraktiver Angebotsvielfalt, andererseits durch verknüpfte intermodale Reiseinformations- und Buchungssysteme. Mit einer sinnvollen und intelligenten Verknüpfung einzelner Verkehrsmittel können Bürger*innen die am besten geeigneten Optionen für ihre jeweiligen Mobilitätsbedürfnisse wählen. Damit sich eine marktwirtschaftliche Innovationsdynamik für intermodale Reiseinformations- und Buchungssysteme entfalten kann, braucht es staatlich geregelte Voraussetzungen:
Alle Anbieter sollten unter Berücksichtigung des Schutzes wettbewerbsrelevanter Daten und der DSGVO die notwendigen Daten zur Verfügung stellen müssen. Dies sollte auch für Anbieter gelten, die durch die im neuen PBefG vorgesehenen Regelungen nicht abgedeckt sind (bspw. Carsharing, Scooter, Leihfahrräder).
Außerdem sollten alle Anbieter - sowohl öffentlich als auch privat - ihre Auskunftsund Buchungsschnittstellen zur Verfügung stellen müssen. Hierfür braucht es einheitliche Schnittstellenstandards.