Ridepooling-Definition & die Situation in Deutschland
Beim Ridepooling werden mehrere Anfragen von Fahrgästen, die in eine ähnliche Richtung wollen, gebündelt – Fahrten können digital gebucht und auch direkt bezahlt werden. Das On-Demand-Konzept lässt sich mit dem altbekannten Sammeltaxi am ehesten vergleichen. Wichtig ist aber, dass beim Ridepooling ein Computer-Algorithmus zum Einsatz kommt. Dieser verarbeitet Fahrtanfragen in kürzester Zeit und legt mehrere davon zu einer sinnvollen und effizienten Route zusammen.
Ein Beispiel: Kim möchte in die Innenstadt, während Luca das Finanzamt als Ziel hat. Beide starten im Osten der Stadt, müssen also in dieselbe Richtung. Da das Finanzamt nur einen kleinen Schlenker vom direkten Weg zur Innenstadt ausmacht, werden beim Ridepooling die Fahrten von Kim und Luca zusammengelegt. Sie teilen sich die Strecke – gleichzeitig auch den Fahrpreis. Durch die kombinierte Fahrt verringert sich der Preis für beide.
Ridepooling im Nahverkehr sorgt dafür, dass Fahrgäste sich ein Fahrzeug nach Bedarf teilen können. Dadurch entsteht auch weniger Verkehr auf den Straßen, als wenn Kim und Luca jeweils mit dem eigenen Auto oder – wie beim herkömmlichen Taxi – mit jeweils einem Fahrzeug fahren würden.
Deutschland schafft gesetzliche Rahmenbedingungen für das Ridepooling
Im August 2021 trat die von der damaligen Bundesregierung beschlossene Reform des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) in Kraft. Dadurch hat Deutschland die rechtliche Grundlage für On-Demand-Pooling-Verkehre geschaffen und im internationalen Vergleich eine Vorreiterrolle eingenommen.
Zentral sind dabei die neuen Paragrafen 44 und 50 im PBefG. Diese definieren, was ein „Linienbedarfsverkehr“ und „gebündelter Bedarfsverkehr“ sind und unter welchen Vorgaben diese betrieben werden dürfen. Diese Rechtssicherheit ermöglicht es On-Demand-Konzepten zukünftig, langfristig die Mobilitätslandschaft in Deutschland mitgestalten zu können. Durch das Gesetz zum autonomen Fahren (Inkrafttreten: Juli 2021) und die nachgelagerte Verordnung (Inkrafttreten: Juli 2022) können Ridepooling-Angebote in Zukunft noch effizienter und attraktiver gestaltet werden und somit zu einem festen Bestandteil der städtischen Mobilitätswende werden.
Ein Beispiel-Anbieter für Ridepooling in Deutschland ist natürlich MOIA. Abseits von Hamburg oder Hannover lohnt sich aber auch der Blick auf die öffentlichen Verkehrsunternehmen vor Ort. Diese bieten ebenfalls zunehmend eigene Angebote in Richtung Ridepooling an.
So unterscheidet sich Ridepooling von Ridesharing
Grundlegend gehört Ridepooling zu den sogenannten Ridesharing-Angeboten. Allerdings ist nicht jedes Ridesharing gleichzeitig Ridepooling. Größter Unterschied ist der Pooling-Charakter – also die intelligente Bündelung von Fahrtanfragen. Zudem wirst du beim Ridepooling immer von eine*r professionellen Fahrer*in zu deinem Zielort gebracht. Unter dem Begriff Ridesharing fällt beispielsweise auch die klassische Mitfahrgelegenheit, die du privat organisierst – der Begriff schließt also nicht nur kommerzielle Angebote ein.
Welchen Einfluss hat das Ridepooling im Nahverkehr?
- Eine Ergänzung zum ÖPNV. Dank Ridepooling verbessert sich die Erreichbarkeit des ÖPNV, was diesen gleichzeitig für mehr Menschen attraktiver macht. Eingesessene PKW-Nutzer:innen erhalten zudem eine flexible und komfortable Alternative, um das Auto häufiger stehen lassen zu können. Durch Ridepooling entfällt z. B. auch die stressige Parkplatzsuche in der Stadt und du kannst nach der Fahrt deine Reise direkt in Bus oder Bahn fortsetzen.
- Weniger Verkehr auf der Straße. Ridepooling sorgt dafür, dass mehr Leute das eigene Auto stehen lassen können und außerdem mehr Personen in einem Fahrzeug gepoolt werden. Das führt insgesamt – und vor allem bei großen Flotten – zu einer Verrringerung von Fahrzeugen auf den Straßen.
- Positive Auswirkungen aufs Klima. Eine verringerte Verkehrsleistung sorgt gleichzeitig für weniger Emissionen. Außerdem setzen viele Ridepooling-Anbieter auf E-Fahrzeuge, die emissionsfrei betrieben werden können. Die Fahrzeuge von MOIA-Fahrzeuge sind zum Beispiel voll elektrisch und fahren außerdem ausschließlich mit Ökostrom.
Eine wissenschaftliche und unabhängige Begleituntersuchung, die unser MOIA- Angebot seit 2019 unter die Lupe genommen hat, bestätigt diese Punkte. Modelle zeigen, dass die Bedeutung des Angebots in Zukunft noch weiter zunehmen kann. Eine Schlüsseltechnologie ist die Automatisierung, durch die die Effizienz weiter gesteigert wird und zusätzlich die Angebote für dich deutlich günstiger werden.
Hier findest du die Ergebnisse der Begleitforschung (PDF-Download)
FAQ zum Thema Ridepooling
Was bedeutet Ridepooling?
Ridepooling ist ein digitalbasiertes Mobilitätsangebot. Dabei werden Fahrtanfragen von mehreren Personen gebündelt, die in eine ähnliche Richtung wollen. Die Routenplanung, die Zuweisung von Fahrtanfragen zu Fahrzeugen sowie deren Verteilung usw. übernimmt dabei ein Algorithmus.
Sorgt Ridepooling für eine Entlastung im Verkehr?
Mit dem ÖPNV als Rückgrat der städtischen Mobilität und in Kombination mit anderen Mobilitätsdiensten ist Ridepooling ein wichtiger Baustein, um den Verkehr nachhaltig zu entlasten. Bereits für sich allein genommen, ist das Prinzip von geteilten Fahrten eine sinnvolle Maßnahme zur Entlastung.
Ergänzt Ridepooling den bestehenden ÖPNV?
Ja, Ridepooling verbessert generell die Erreichbarkeit des ÖPNV – es verschafft also Zugang zu anderen Verkehrsmitteln bzw. dient als Bindeglied in einer kombinierten Nutzung verschiedener Angebote. Zudem lässt sich beim Ridepooling ein Toureneffekt beobachten (vgl. MOIA Begleitforschung). Es wird also z. B. auf dem Weg zum Ziel das jeweilige Angebot genutzt, während auf dem Rückweg der ÖPNV in Anspruch genommen wird (oder umgekehrt).
Funktioniert Ridepooling auch im ländlichen Raum?
Bislang gibt es Ridepooling-Dienste vor allem im städtischen Raum. Damit die Angebote sinnvoll funktionieren, ist eine hohe Nachfrage- und Angebotsdichte erforderlich. Im ländlichen Raum ist das häufig ein Problem, da hier die Nachfrage geringer ist. Das führt zu längeren Leerfahrten und einem niedrigeren Verhältnis zwischen Fahrgast- und Transportkilometern. Dadurch wird das Pooling weniger effizient.
Quellen
Paragraf 44 des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG): https://www.gesetze-im-internet.de/pbefg/__44.html
Paragraf 50 des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG): https://www.gesetze-im-internet.de/pbefg/__50.html
Bundestag reformiert das Recht der Personenbeförderung: https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2021/kw09-de-personenbefoerderungsrecht-824864